Ohne Energieausweis kein Immobilienverkauf

Was Sie als Eigentümer wissen sollten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Energieausweis. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.

Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten.

Bereits in der Anzeige zu Ihrem Immobilienverkauf müssen bestimmte Kenndaten genannt werden und spätestens bei der ersten Besichtigung hat ein Interessent das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist sowohl für den Immobilienverkauf als auch für die Immobilienvermietung erforderlich. Als Immobilienverkäufer können Sie anhand des Energieausweises beispielsweise ableiten, ob sich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnt.

Den Kaufinteressenten liefern Sie mit einem gültigen Energieausweis ebenfalls wichtige Informationen. Sie können daran erkennen, mit welchen Endenergiekosten sie rechnen müssen, wenn sie Ihre Immobilie kaufen oder anmieten möchten.

Was sagen die Energieeffizienzklassen aus?

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, in dem der Energiebedarf eines Gebäudes aufgeführt ist. Das geschieht anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H. A+ ist dabei die beste Energieeffizienzklasse, H die schlechteste. Bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse A+ handelt es sich zum Beispiel um ein Passivhaus nach neusten Standards, bei einer Immobilie mit der Energieeffizienzklasse H um einen unsanierten Altbau. Die Energiekosten für eine A+-Immobilie fallen deutlich geringer aus als die für eine Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H.

Welche Varianten des Energieausweises existieren?

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und ist daher abhängig vom individuellen Verhalten der bisherigen Bewohner.

Wir sind als professionelle Immobilienmakler bestens mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Immobilienverkauf und das Thema Energieausweis vertraut.

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Ist Ihr Energieausweis noch gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie daher, ob Sie über ein aktuelles Dokument verfügen und lassen Sie sich ansonsten ein neues anfertigen. Für die Erstellung eines Energieausweises sind – je nach Variante – einige Unterlagen erforderlich wie zum Beispiel zur Heizung, die bei Ihnen verbaut ist.

Wir besorgen Ihnen gerne ein entsprechendes Dokument!

Gerne kümmern wir uns darum, dass Sie zu Beginn des Verkaufsprozesses den entsprechenden Energieausweis vorliegen haben, setzen gesetzlich konforme Verkaufsanzeigen auf und händigen bei Besichtigungsterminen unaufgefordert den Interessenten den Energiepass aus. Wir beraten Sie auch gerne zu möglichen Sanierungsmaßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung und beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf.

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