Was passiert beim Notartermin Hausverkauf in Selters?

Kommt es in Selters zum Abschluss eines Hausverkaufs, ist der Notartermin der Moment, in dem aus einer privaten Absprache ein rechtlich bindendes Geschäft wird. In Deutschland schreibt das Gesetz zwingend vor, dass Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden – eine mündliche Einigung allein genügt nicht. Schlotter Immobilienplus e.K. begleitet Verkäufer durch diesen gesamten Prozess und bereitet sie gezielt auf diesen entscheidenden Termin vor.

Ablauf und Inhalte des Notartermins im Detail

Der Notar liest den Kaufvertragsentwurf vor dem eigentlichen Termin beiden Vertragsparteien zu. Beim Termin selbst verliest er den gesamten Vertragstext laut – Verkäufer und Käufer haben das Recht, Fragen zu stellen und auf Änderungen zu bestehen. Anschließend unterzeichnen beide Seiten den Vertrag, woraufhin der Notar die Beurkundung vollzieht. Danach veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert. Erst nach Kaufpreiszahlung und Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen – etwa der Bescheinigung über das Vorkaufsrecht der Gemeinde – wird der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Wer sich zuvor über den Hausverkauf in Altenkirchen informiert hat, wird feststellen, dass der Ablauf in der gesamten Region ähnlich strukturiert ist.

Wichtige Punkte für Selters

  • Notarwahl: In Selters können Käufer und Verkäufer gemeinsam einen Notar bestimmen – üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt.
  • Unterlagen vorbereiten: Personalausweis, Grundbuchauszug, Energieausweis und ggf. Teilungserklärung sollten rechtzeitig vorliegen.
  • Vorkaufsrecht prüfen: Die Verbandsgemeinde Selters muss auf ein etwaiges kommunales Vorkaufsrecht verzichten, bevor der Eigentumsübergang erfolgen kann.
  • Kaufpreisfälligkeit: Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen aller Genehmigungen – nicht direkt beim Notartermin.

Zwischen Beurkundung und tatsächlichem Eigentumsübergang vergehen in der Regel vier bis acht Wochen. In dieser Zeit kümmert sich der Notar um die nötigen Behördenanfragen, darunter die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Entrichtung der Grunderwerbsteuer. Vergleichbare Fristen und Abläufe kennen auch Eigentümer, die einen Hausverkauf in Diez planen – denn die rechtlichen Rahmenbedingungen gelten landesweit einheitlich.

Bei Schlotter Immobilienplus e.K. sehen wir unsere Aufgabe nicht erst beim Notartermin, sondern weit davor: von der realistischen Marktwerteinschätzung über die Käufersuche bis hin zur strukturierten Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen. Unser Grundsatz ist Klarheit und Transparenz – Sie wissen jederzeit, in welchem Schritt sich Ihr Verkauf befindet. Als unabhängiges Unternehmen können wir individuell auf Ihre Situation eingehen, ohne an starre Prozesse eines Franchise-Systems gebunden zu sein. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.


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