Welche Steuer prüft das Finanzamt beim Verkauf in Montabaur?

Das Finanzamt Montabaur kontrolliert bei Immobilienveräußerungen primär die Spekulationssteuer, die entsteht, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind. Zusätzlich werden die korrekte Angabe der Verkaufserlöse sowie eventuelle Abschreibungen bei vermieteten Objekten überprüft. Schlotter Immobilienplus e.K. berät Sie umfassend zu allen steuerrelevanten Aspekten Ihres Verkaufsvorhabens in Montabaur.

Steuerliche Kontrollen durch das Finanzamt Montabaur

Bei der steuerlichen Prüfung eines Immobilienverkaufs steht die Spekulationssteuer im Mittelpunkt der Kontrolle. Diese wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben, wenn die Haltefrist von zehn Jahren unterschritten wird. Das Finanzamt überprüft dabei die Anschaffungskosten, Verbesserungsaufwendungen und den erzielten Verkaufspreis. Besonders bei vermieteten Immobilien kontrolliert die Behörde auch die in der Vergangenheit geltend gemachten Abschreibungen, die beim Verkauf teilweise versteuert werden müssen. Als erfahrener Immobilienmakler in Montabaur unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten Unterlagen ordnungsgemäß zusammenzustellen.

Wichtige Punkte für Montabaur

  • Zuständiges Finanzamt: Das Finanzamt Montabaur ist für die steuerliche Abwicklung von Immobilienverkäufen in der Stadt und den umliegenden Gemeinden verantwortlich
  • Dokumentation: Alle Belege zu Anschaffungskosten, Modernisierungen und Renovierungen sollten vollständig vorliegen
  • Eigennutzung: Bei selbst genutzten Immobilien entfällt die Spekulationssteuer bereits nach zwei Jahren Eigennutzung
  • Fristen beachten: Die Steuererklärung für das Verkaufsjahr muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden

Neben der Spekulationssteuer prüft das Finanzamt auch die ordnungsgemäße Versteuerung von Mieteinnahmen bei zuvor vermieteten Objekten. Wurden in den vergangenen Jahren Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht, kann dies Auswirkungen auf die Besteuerung des Verkaufsgewinns haben. Die Behörde kontrolliert zudem, ob alle steuerrelevanten Angaben korrekt in der Einkommensteuererklärung erfasst wurden. Ein Verkauf wegen Umzug ändert nichts an der grundsätzlichen Steuerpflicht, kann aber in bestimmten Fällen steuerliche Vorteile bringen.

Wir von Schlotter Immobilienplus e.K. verstehen die komplexen steuerlichen Zusammenhänge beim Immobilienverkauf und arbeiten eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen. Unser Plus an Service zeigt sich in der umfassenden Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehen wir in das in uns gesetzte Vertrauen und die für uns damit einhergehende Verpflichtung, kompromisslos unser Bestes für Sie zu geben. Unsere Grundsäulen Klarheit und Transparenz helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und böse Überraschungen zu vermeiden.


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