Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Limburg an der Lahn an?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie in Limburg an der Lahn unterliegt verschiedenen steuerlichen Regelungen, die maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Zeitpunkt der Veräußerung abhängen. Besonders die Spekulationssteuer kann entscheidend sein, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkauft wird. Schlotter Immobilienplus e.K. unterstützt Erben dabei, alle relevanten Steueraspekte zu verstehen und rechtssichere Verkaufsentscheidungen zu treffen.

Die wichtigste Steuerart beim Verkauf von Erbimmobilien ist die Spekulationssteuer, die bei einem Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist anfällt. Diese berechnet sich aus dem Veräußerungsgewinn, also der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungskosten des ursprünglichen Eigentümers. Als Immobilienmakler in Limburg an der Lahn wissen wir, dass sich bei Erbimmobilien der Stichtag für die Spekulationsfrist auf den ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser bezieht. Zusätzlich kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen, wenn dieser nicht unter die Freigrenze von 600 Euro fällt.

Wichtige Punkte für Limburg an der Lahn

  • Spekulationsfrist beachten: Die zehnjährige Frist beginnt mit dem ursprünglichen Erwerb des Erblassers, nicht mit dem Erbfall
  • Eigennutzung prüfen: War die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt, entfällt die Spekulationssteuer
  • Werbungskosten absetzen: Maklerkosten, Notargebühren und Renovierungskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn
  • Freibeträge nutzen: Jährliche Freibeträge von 600 Euro pro Person können den Steueraufwand reduzieren

In der Domstadt Limburg an der Lahn, wo historische Immobilien und moderne Wohnlagen aufeinandertreffen, ist eine präzise steuerliche Bewertung besonders wichtig. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erbfall selbst nicht an, da es sich um einen unentgeltlichen Erwerb handelt. Jedoch müssen Erben bei der Veräußerung die Notarkosten und eventuelle Grundbuchgebühren berücksichtigen, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Wir von Schlotter Immobilienplus e.K. bieten Ihnen das Plus an Service bei der steuerlichen Begleitung Ihres Erbimmobilien-Verkaufs. Für jede Herausforderung finden wir die individuell passende Lösung – persönlich, kompetent und unabhängig. Unsere fundierte Kundenbedarfsanalyse und realistische Markwerteinschätzung helfen dabei, alle steuerlichen Aspekte transparent zu bewerten. Durch kontinuierliche Weiterbildung und intensive Marktbeobachtung in der Region Limburg profitieren Sie stets von aktuellen Kenntnissen und Marktdaten.


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