Wie teilen wir das Haus bei Scheidung in Montabaur?

Bei einer Scheidung in Montabaur gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Ehepartner ihr gemeinsames Haus aufteilen können. Die häufigsten Lösungen sind der Verkauf der Immobilie mit anschließender Teilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Partner gegen Ausgleichszahlung oder die weitere gemeinsame Nutzung als Vermietungsobjekt. Schlotter Immobilienplus e.K. unterstützt Paare dabei, die beste Lösung für ihre individuelle Situation zu finden.

Der Verkauf der Immobilie ist oft die praktikabelste Lösung, da beide Ehepartner einen sauberen finanziellen Schnitt machen können. Dabei wird der Verkaufserlös nach Abzug der Schulden und Verkaufskosten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Alternativ kann ein Ehepartner das Haus übernehmen und den anderen Partner auszahlen. Hierfür ist eine professionelle Bewertung der Immobilie notwendig. In Montabaur profitieren Eigentümer von der stabilen Marktlage im Westerwaldkreis, die faire Preise ermöglicht. Bei komplexeren Fällen kann auch eine Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht Montabaur beantragt werden, wenn sich die Ehepartner nicht einigen können. Die Beratung durch einen erfahrenen Immobilienmakler Montabaur hilft dabei, alle Optionen sachlich zu bewerten.

Wichtige Punkte für Montabaur

  • Zuständiges Amtsgericht: Das Amtsgericht Montabaur ist für Teilungsversteigerungen in der Region zuständig
  • Marktbewertung: Der stabile Immobilienmarkt im Westerwaldkreis ermöglicht realistische Verkaufspreise
  • Steuerliche Aspekte: Bei Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist können Steuern anfallen
  • Finanzierung: Bestehende Kredite müssen bei der Aufteilung berücksichtigt und abgelöst werden

Wichtig ist, dass beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind und gemeinsam über den Verkauf entscheiden müssen. Falls nur ein Partner als Eigentümer eingetragen ist, hat der andere möglicherweise Anspruch auf Zugewinnausgleich. In Montabaur und Umgebung ist es ratsam, frühzeitig eine professionelle Immobilienbewertung durchführen zu lassen, um Streitigkeiten über den Wert zu vermeiden. Auch die Klärung laufender Kredite und Hypotheken sollte zeitnah erfolgen. Bei einem Verkauf des Hauses bei einer Scheidung können Maklerkosten und andere Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Als Schlotter Immobilienplus e.K. begleiten wir Sie durch diese emotional belastende Zeit mit der notwendigen Sensibilität und Professionalität. Unser Tätigkeitschwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, wobei unsere Kernkompetenzen die fundierte Kundenbedarfsanalyse, realistische Markwerteinschätzung und umfassende Beratung umfassen. Das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehen wir in das in uns gesetzte Vertrauen und die für uns damit einhergehende Verpflichtung, kompromisslos unser Bestes für Sie zu geben. Unsere Grundsäulen heißen Klarheit und Transparenz, Analyse und Beratung – gerade in schwierigen Lebenssituationen wie einer Scheidung.


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